| In Anlehnung an eine entsprechende bundesstaatliche Praxis ist der Präsident des Hessischen Rechnungshofs von der Landesregierung zum Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (LW) bestellt worden.
Dadurch ist der rechtliche Rahmen geschaffen worden, die Beratungstätigkeit in organisatorischer und personeller Hinsicht neu aufzustellen und den Erfordernissen der modernen Finanzkontrolle entsprechend fortzuentwickeln.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich auch des Personals des Rechnungshofs bedienen. Der Landesbeauftragte wird vom Vizepräsidenten vertreten.
Die Landesregierung hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rechnungshofs Richtlinien erlassen, die seine Aufgaben und Befugnisse näher regeln (Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 27. September 2004, Nr. 39, S. 3086).
|