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Überörtliche Prüfung

 

Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften ist
dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs übertragen.

Mit dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 hat der Gesetzgeber die überörtliche Prüfung
als Staatsaufgabe ausgestaltet und institutionell als oberste Landesbehörde errichtet. Ihr obliegt die unabhängige externe Finanzkontrolle der kommunalen Körperschaften.


Die kommunalen Körperschaften in Hessen werden grundsätzlich vergleichend untersucht. Damit gewinnt die Überörtliche Prüfung ein breites Spektrum an Kenntnissen und Erfahrungen aus der kommunalen Praxis. Von diesen profitieren nicht nur die am Vergleichsring beteiligten Körperschaften, sondern die kommunale Familie insgesamt.

Nachhaltigkeit erlangen die Untersuchungen, weil die Körperschaften in einem Turnus von längstens fünf Jahren in die überörtlichen Prüfungen einbezogen werden.

Mit der Wahrnehmung der Prüfungen können öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte (wie Unternehmensberatungsgesellschaften oder technische Sachverständige) beauftragt werden.

Die langjährigen Prüfungserfahrungen zeigen, dass dieser Weg, den der Hessische Gesetzgeber mit der Schaffung des ÜPKKG vorgab, bis heute nichts von seinem zukunftsweisenden Charakter verloren hat.

So gelingt es der Überörtlichen Prüfung, die unabhängige externe Finanzkontrolle mit Hilfe in der Privatwirtschaft erprobter Methoden und Konzepte auszuüben. Gleichzeitig bestimmt sie Ziele und Inhalte der Prüfungen. Dieses System trägt wesentlich zur Fortentwicklung sachgerechten und wirtschaftlichen Arbeitens der Körperschaften bei.

Zudem erlaubt das hessische System mit einer kleinen Kernverwaltung eine hohe Prüfungsdichte.

Die Überörtliche Prüfung folgt so ihrem gesetzlichen Auftrag und ihrem Selbstverständnis:

Sie ist Prüfer, Berater und Partner der kommunalen Familie.

 

Unsere Anschrift:

Der Präsident
des Hessischen Rechnungshofs
- Überörtliche Prüfung
kommunaler Körperschaften -
Eschollbrücker Str. 27
64295 Darmstadt

Telefon: +49 (0) 61 51 3 81-2 50
Telefax: +49 (0) 61 51 3 81-2 55

E-Mail:
uepkk@rechnungshof.hessen.de


Pressestelle:
Telefon: +49 (0) 61 51 3 81-1 66
Telefax: +49 (0) 61 51 3 81-2 46

E-Mail: pressestelle@rechnungshof.hessen.de

 
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